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Entsendung von Arbeitnehmern in Frankreich in der Bauwirtschaft

Entdecken Sie die anderen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern in Frankreich

Die ASD Group bietet Ihnen dank ihres Fachwissens und ihrer Erfahrung einen speziellen Online-Dienst für die Entsendung von Arbeitnehmern, nämlich Posting Worker. Diese webbasierte Plattform wurde mit einem leicht zugänglichen Ansatz entwickelt, um alle obligatorischen Verfahren und die Verwaltung der Dokumente für Ihre Einsätze einfach, sicher und zentral zu gestalten.

Lassen Sie sich von ASD SPW (So Posting Worker) an alle spezifischen Merkmale für Ihre Branche erinnern. Jeder Arbeitnehmer, der für ein französisches Unternehmen oder ein Unternehmen mit Sitz außerhalb Frankreichs im Baugewerbe oder bei öffentlichen Arbeiten tätig ist, muss einen Berufsausweis (Carte BTP) erhalten, um Betrug oder Schwarzarbeit zu verhindern.

Sie haben Fragen zu BTP-Karten? Die ASD SPW beantwortet sie für Sie!

Der Produktionsauftrag für die angeforderten Karten wird erst nach tatsächlichem Zahlungseingang erteilt (sofort bei Zahlung per Bankkarte oder nach Ablauf der Bearbeitungsfrist bei Zahlung per Überweisung). Sie werden dann per Post an das Unternehmen gesandt. Die Eingangszeit beträgt 7-10 Werktage. Eine vorläufige Bescheinigung kann sofort heruntergeladen und den Arbeitnehmern ausgehändigt werden.

Angestellte, die keine Aufgaben auf einer Baustelle oder einem Arbeitsplatz im Sinne von Artikel R.8291-1 des französischen Arbeitsgesetzes wahrnehmen. Dies gilt für leitende Angestellte, für Angestellte, die mit der Leitung eines Teams betraut sind und nicht auf einer Baustelle arbeiten, oder für Angestellte, die für unterstützende Dienstleistungen zuständig sind (Lohnbuchhaltung, Risikomanagement, Computerwartung, Prävention und Sicherheit, Einkauf und Beschaffungsdienst, Lagerverwaltung usw.).

Die BTP-Karten müssen zur Vernichtung an die folgende Adresse zurückgeschickt werden: UCF CIBPT – Abteilung BTP-Karten – TSA 31655 – 75901 Paris Cedex 15 – Frankreich

Um die Verfahren zu vereinfachen, müssen ab dem 1. April 2024 Arbeitnehmer, die für einen im Ausland ansässigen Arbeitgeber arbeiten und in Frankreich Bauarbeiten oder öffentliche Arbeiten durchführen, eine fünf Jahre lang gültige Carte BTP besitzen (gemäß Artikel R. 8292-3 des Arbeitsgesetzbuchs). Die Gültigkeitsdauer und das Ablaufdatum werden auf jeder BTP-Karte angegeben.

Sobald die Zahlung bestätigt ist, wird dem Unternehmen für jede beantragte BTP-Karte ein vorläufiges Identifikationszertifikat zur Verfügung gestellt. Diese Bescheinigung muss heruntergeladen und so schnell wie möglich an die betreffenden Arbeitnehmer geschickt werden. 
Mit der vorläufigen Identifikationsbescheinigung können die Arbeitnehmer ihren Status bis zum Erhalt ihrer BTP-Karte nachweisen. 
Durch Scannen des QR-Codes auf dem Dokument kann die Gültigkeit der BTP-Karte überprüft werden, auf die sich die Bescheinigung bezieht.

Das Foto muss:

  • in einem herunterladbaren digitalen Format. Nur das JPEG-Dateiformat ist akzeptabel (.jpg-Erweiterung)
  • Abmessungen: Mindestens 135 x 175 Pixel.
  • Im Hochformat muss es dem Standard für ID-Fotos entsprechen, nämlich einem Verhältnis von 1,3. Das bedeutet, dass die Höhe des Bildes dem 1,3-fachen seiner Breite entsprechen muss.
  • Die Größe der Datei muss zwischen 72 Kb und 643 Kb liegen.

Die BTP-Karte enthält die folgenden Informationen:

  • Name, Vorname und Geschlecht des Mitarbeiters,
  • das Foto des Arbeitnehmers (in Graustufen gedruckt),
  • den Firmennamen oder den Namen des Arbeitgebers,
  • die SIREN-Nummer,
  • das Firmenlogo, falls gewünscht (in Graustufen gedruckt),
  • eine Kartennummer und das Ausstellungsdatum,
  • die Kontaktinformationen der UCF CIBTP (auf der Rückseite).
  • Ein QR-Code*, der die Überprüfung der Gültigkeit der Karte über eine mobile Anwendung ermöglicht.

* Der QR-Code ist ein zweidimensionaler Strichcode, der es ermöglicht, digitale Daten (Text, Website-Adressen usw.) zu speichern. Er kann mit einem Mobiltelefon gescannt werden, das mit einer Kamera und einem entsprechenden Scanner ausgestattet ist.

Die von der BTP-Karte betroffenen Arbeitnehmer sind diejenigen, die „Bauarbeiten oder öffentliche Arbeiten ausführen, leiten oder organisieren, auch wenn dies nur gelegentlich der Fall ist“.

In der Praxis ist die BTP-Karte für Arbeitnehmer obligatorisch, die beruflich Arbeiten ausführen, die in der in Artikel R.8291-1 des Arbeitsgesetzes genannten Liste aufgeführt sind: „Aushubarbeiten, Erdarbeiten, Sanitärarbeiten, Bauarbeiten, Montage und Demontage von Fertigteilen, Innen- oder Außenausbau, Restaurierungs- oder Renovierungsarbeiten, Abriss oder Umbau, Baggerarbeiten, Instandhaltung oder Wartung von Bauwerken, Renovierung oder Reparatur sowie die mit diesen Arbeiten verbundenen Maler- und Reinigungsarbeiten und alle unmittelbar damit zusammenhängenden Nebenarbeiten“.

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