Willkommen auf der neuen ASD SPW-Plattform! Weitere Informationen
DIENSTLEISTUNG | TARIF (Die Preise sind ohne Mehrwertsteuer angegeben) | DETAILLIERT |
VERTRETUNG | 3000€ | nach Mission |
400€ | Speicherung von Dokumenten pro entsandtem Mitarbeiter ASD SPW kann die folgenden Dokumente speichern: - Formular A1 (innerhalb und außerhalb der EU). - Arbeitsvertrag (zweisprachig, wenn möglich) - ärztliches Attest (falls erforderlich) - Foto (wenn BTP-Karte) - SIPSI-Erklärung - Personalausweis und/oder Reisepass (wenn der entsandte Arbeitnehmer ein EU-Bürger ist) - Personalausweis und/oder Reisepass und Arbeitserlaubnis (wenn der entsandte Arbeitnehmer kein EU-Bürger ist) |
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600€ | Verwaltungsgebühren pro entsandtem Mitarbeiter und Monat |
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SIPSI-ERKLÄRUNG | 4200€ | Erstellung der SIPSI-Erklärung pro entsandtem Arbeitnehmer |
BTP-KARTE (französischer Berufsausweis für Bauarbeiter) | 5400€ | Ausstellung der BTP-Karte pro entsandtem Arbeitnehmer |
INFORMATIONSDOKUMENTE | 1000€ | nach anderen Sprachen als Französisch |
TARIF (Die Preise sind ohne Mehrwertsteuer angegeben) | DETAILLIERT | |
Variable | Pro laufendem Auftrag auf derselben Preisbasis und zu denselben Bedingungen, wie sie zu Beginn des Auftrags für die ursprünglichen Beschäftigten gewählt wurden. |
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1800€ | pro Änderung und pro laufendem Auftrag Änderung der Dokumente für den laufenden Auftrag (Personalausweis, Reisepass, Baustelle usw.) und der SIPSI-Meldung nach der endgültigen Bestätigung durch den Kunden zu Beginn des Auftrags. Jede Änderung der BTP-Karte, wie das Hinzufügen einer Baustelle oder die Reaktivierung der Karte, wird ebenfalls berechnet. Seit dem 1. April 2024 ist die BTP-Karte nun für 5 Jahre gültig. |
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19500€* | im Rahmen einer Inspektion durch die Behörden Unterstützung durch ASD Group (als Vertreter) im Falle einer Inspektion durch die französische Arbeitsinspektion während einer laufenden Mission. Der Service umfasst die Verbindung zwischen dem Kunden und der französischen Arbeitsinspektion sowie den Empfang und die Übermittlung von Dokumenten. Unterstützung ist auch für eine abgeschlossene Mission verfügbar, mit der Möglichkeit, Dokumentenkontrollen für 2 Jahre nach Abschluss der Mission durchzuführen. *Dieser Preis basiert auf mindestens 2 Stunden, also 390,00 € ohne Mehrwertsteuer. und/oder im Rahmen der Unterstützung bei der Nutzung der Plattform Wir bieten dedizierten Support, um Ihnen zu helfen, die Plattform ASD SPW zu navigieren, insbesondere bei spezifischen Aufgaben wie der Verwaltung von Formularen, dem Hochladen von Dokumenten und anderen Funktionen. Unser Team steht zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie während des gesamten Prozesses zu unterstützen, damit Sie die Plattform reibungslos und effizient nutzen können. Zögern Sie nicht, uns für weitere Details zu kontaktieren. *Dieser Preis basiert auf mindestens einer Stunde. |
Nein, SIPSI erlaubt Ihnen nicht, diese Formalität zu erledigen, da es nicht notwendig ist, eine Meldung bei der französischen Arbeitsaufsichtsbehörde abzugeben, um entsandtes Personal außerhalb Frankreichs zu entsenden. Wir raten Ihnen jedoch, sich einerseits über die erforderlichen Verfahren im Gastland zu informieren (wenden Sie sich an die zuständigen Behörden) und andererseits bei Ihrer Sozialversicherungsanstalt für die Aufrechterhaltung der Zugehörigkeit zur französischen Sozialversicherung (http://www.cleiss.fr/reglements/a1.html).
Ein Grenzgänger darf auf keinen Fall mit einem entsandten Arbeitnehmer verwechselt werden. Das bedeutet, dass der Grenzgänger dem Arbeitsrecht des Landes unterliegt, in dem der Arbeitsvertrag ausgeführt wird. Um den Status eines Grenzgängers zu erhalten, muss sich der Wohnsitz des Arbeitnehmers grundsätzlich in einer Grenzzone befinden, die im Allgemeinen weniger als 30 Kilometer von der Grenze entfernt ist.
Wenn die Buchung im Zusammenhang mit einem Vorgang auf eigene Rechnung erfolgt, sollten Sie das Feld nicht leer lassen, sondern mit Ihren eigenen Angaben ausfüllen.
Ja. Im Falle einer Änderung berechnen wir 12 € pro Erklärung. Diese Kosten sind nicht im Gesamtbetrag Ihrer ursprünglichen Bestellung enthalten.
In der Erklärung müssen Sie das Kästchen „Privatperson“ ankreuzen.
Nein, in Frankreich betrifft die Entsendungserklärung, die an die Arbeitsaufsichtsbehörde geschickt wird, nur Angestellte.
Die Übermittlung einer Entsendungserklärung oder -bescheinigung über SIPSI ist obligatorisch, unabhängig vom Sektor, der Art oder der Dauer der Entsendung. Der SIPSI-Dienst ist seit dem 1. Oktober 2016 (1. Januar 2017 für den Verkehrssektor) das einzige Mittel zur Übermittlung der Entsendungserklärung oder -bescheinigung. Erklärungen, die per E-Mail, Post oder Fax übermittelt werden, sind nicht zulässig. Das Fehlen einer Entsendeerklärung zieht hohe Geldstrafen nach sich und birgt das Risiko, dass Ihr Dienst im Falle einer Kontrolle ausgesetzt wird.
In order to take account of the specific features inherent in posting for road transport services, specific rules have been put in place since the
Since 2 February 2022, the new regulations on the posting of lorry drivers have been in force, as indicated when they were published in the
The United Kingdom’s exit from the EU, or „Brexit“, has been effective since 1 January 2021. The „transitional period“ provided for in the Agreement on
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