Willkommen auf der neuen ASD SPW-Plattform! Weitere Informationen
Die ASD Group bietet Ihnen dank ihres Fachwissens und ihrer Erfahrung einen speziellen Online-Dienst für die Entsendung von Arbeitnehmern, nämlich Posting Worker. Diese webbasierte Plattform wurde mit einem leicht zugänglichen Ansatz entwickelt, um alle obligatorischen Verfahren und die Verwaltung der Dokumente für Ihre Einsätze einfach, sicher und zentral zu gestalten.
Lassen Sie sich von ASD SPW (So Posting Worker) an alle spezifischen Merkmale für Ihre Branche erinnern. Jeder Arbeitnehmer, der für ein französisches Unternehmen oder ein Unternehmen mit Sitz außerhalb Frankreichs im Baugewerbe oder bei öffentlichen Arbeiten tätig ist, muss einen Berufsausweis (Carte BTP) erhalten, um Betrug oder Schwarzarbeit zu verhindern.
Ein Arbeitsinspektor fordert das Dokument beim Arbeitgeber oder beim gesetzlichen Vertreter in Frankreich an. Dies hängt von der Tätigkeit ab, die im Zusammenhang mit der Entsendung ausgeübt wird.
Bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen kann ein Bußgeld von maximal 4.000 € pro Mitarbeiter (8.000 € im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren) verhängt werden, das auf 500.000 € begrenzt ist, sowie die Aussetzung der Erbringung der Dienstleistung.
Im Falle einer Kontrolle durch die französische Arbeitsaufsichtsbehörde können folgende ins Französische übersetzte Dokumente vom Arbeitgeber verlangt werden:
Dokument, das die Ordnungsmäßigkeit der sozialen Lage des Arbeitgebers bescheinigt;
Arbeitserlaubnis für Arbeitnehmer, die keine EU-Bürger sind, wenn der Arbeitgeber seinen Sitz außerhalb der EU hat;
Arbeitsvertrag;
Lohnabrechnungen jedes entsandten Arbeitnehmers oder ein gleichwertiges Dokument (bei einer Entsendung von mehr als einem Monat); Arbeitszeitnachweis für jeden Arbeitstag;
Kopie der Bezeichnung des Vertreters in Frankreich;
alle Dokumente, die das auf den Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Kunden anwendbare Recht bescheinigen;
Dokumente, die die Anzahl der ausgeführten Verträge und die vom Arbeitgeber verzeichneten Umsätze belegen;
wenn die Entsendung weniger als 1 Monat dauert, jedes Dokument, das die Einhaltung des Mindestlohns belegt.
Diese Unterlagen müssen am Arbeitsplatz des entsandten Arbeitnehmers oder an einem Ort aufbewahrt werden, der für den vom Arbeitgeber benannten Vertreter zugänglich ist.
Ja. Im Falle einer Kontrolle berechnen wir 130 € pro angefangene Stunde. Diese Gebühren sind nicht im Gesamtbetrag Ihres ursprünglichen Auftrags enthalten. Für die angefertigten Übersetzungen kann ein Aufschlag von 50 Euro anfallen.
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