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Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich für Zeitarbeit

Entdecken Sie die anderen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern in Frankreich

Dank ihrer Erfahrung und ihres Know-hows hat die ASD-Gruppe eine Online-Plattform speziell für die Entsendung von Arbeitnehmern geschaffen: So Posting Worker. Diese Online-Schnittstelle wurde speziell entwickelt, um Ihnen zu ermöglichen, alle Ihre Aufträge und Dokumente auf einer einzigen Plattform zu verwalten.

Sie sind ein ausländisches Zeitarbeitsunternehmen und möchten Mitarbeiter einstellen, um sie in Frankreich für andere Unternehmen als Zeitarbeiter zu entsenden? Das ist möglich!

Bei einer Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich müssen Sie mehrere Verpflichtungen erfüllen:

– Die SIPSI-Entsendeerklärung: Dieses Dokument enthält alle Informationen über den entsandten Arbeitnehmer sowie die Angaben zu Ihrem Vertreter in Frankreich. Sie können dieses Dokument direkt über Ihr persönliches Konto auf So Posting Worker ausfüllen. Keine Chance, einen Fehler zu machen: Unsere Berater werden Ihnen helfen, wenn Sie sie brauchen.

– Die Ernennung eines Vertreters in Frankreich: Er wird Ihre Verbindung zur französischen Verwaltung sein und Ihre Dokumente bereithalten.

Sie wissen nicht, an wen Sie sich für diese Dienstleistung wenden sollen? Posting Worker kann Sie ganz einfach vertreten, und unsere Online-Plattform ermöglicht es Ihnen, alle Ihre Dokumente zu speichern. Außerdem sprechen unsere Berater Englisch, Portugiesisch, Deutsch, Rumänisch, Tschechisch, Arabisch, Spanisch, Italienisch, Bulgarisch, Polnisch und Französisch. Das ist ideal für den Fall einer Kontrolle!

Das französische Arbeitsrecht hat eine weitere Verpflichtung für befristete Arbeitsverhältnisse eingeführt: Sie müssen ein Dokument vorlegen, das bescheinigt, dass Sie in Ihrem Niederlassungsland eine finanzielle Sicherheit (oder etwas Gleichwertiges) erhalten haben.

Darüber hinaus müssen Sie uns die Unterlagen mit den Angaben zum Entsendungsvertrag (zwischen dem Arbeitnehmer und Ihnen) und zum Überlassungsvertrag (zwischen dem entleihenden Unternehmen und Ihnen) vorlegen.

Die Nichtvorlage dieser Dokumente kann zu einer Geldstrafe von höchstens 450 € für jeden der von den französischen Behörden kontrollierten Arbeitnehmer führen!

HINWEIS: Bitte denken Sie daran, dass Sie als Arbeitgeber von Zeitarbeitnehmern verpflichtet sind, alle Meldeverfahren für die Entsendung von Arbeitnehmern einzuhalten.

Sie haben Fragen zur Entsendung von Arbeitnehmern in Frankreich? Die ASD SPW beantwortet sie für Sie!

Nein, das ist nicht notwendig, aber es wird empfohlen, dass der Arbeitnehmer einen gültigen Personalausweis besitzt.

Nein. Sie sind nur dann verpflichtet, die Dokumente ins Französische zu übersetzen, wenn dies von der französischen Arbeitsaufsichtsbehörde verlangt wird.

Wenn die SIPSI bereits erstellt wurde: ja, dann müssen Sie einen Zuschlag von 13,20 € pro Erklärung zahlen. Wenn die SIPSI noch nicht vorbereitet wurde: nein, es ist kein Zuschlag zu zahlen.

Um Ihre Bestellung abzuschließen, bieten wir Ihnen verschiedene Zahlungsmittel an, die Ihren Wünschen entsprechen:

  • Bankkarte
  • PayPal
  • Banküberweisung

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