STARTSEITE > VERPFLICHTUNGEN > ENTSENDUNG VON ARBEITNEHMERN IN FRANKREICH
Entsendung von Arbeitnehmern in Frankreich
Wissen Sie, welche Verpflichtungen Sie haben?
Willkommen auf der neuen ASD SPW-Plattform! Weitere Informationen
Wissen Sie, welche Verpflichtungen Sie haben?
Thanks to its experience and expertise, ASD Group has created an online platform specifically for the posting of workers: ASD SPW (So Posting Worker). This online interface was designed specifically to enable you to manage all your missions and documents on a single platform.
ASD SPW is there to show you all the specificities of the posting of workers in France. In fact, employers posting workers in France must submit a pre-posting declaration (SIPSI declaration) and appoint a legal representative who will liaise between your workers and the French authorities. Moreover, in the construction and BTP sectors, your employees will need a professional ID document, the BTP card.
Unabhängig von Ihrem Tätigkeitsbereich ist die Ernennung eines Vertreters obligatorisch. Er wird das Bindeglied zwischen Ihrem Unternehmen und den französischen Behörden sein.
Die Preise sind ohne Mehrwertsteuer angegeben.
Die BTP-Karte ist ein persönliches Ausweisdokument, das es den französischen Behörden ermöglicht, Betrug zu verhindern und Schwarzarbeit zu bekämpfen.
*Lieferkosten können anfallen
Die Preise sind ohne Mehrwertsteuer angegeben.
Diese Dokumente informieren Ihre entsandten Arbeitnehmer über ihre Arbeitsbedingungen in Frankreich.
Die Preise sind ohne Mehrwertsteuer angegeben.
Als im Ausland ansässiger Arbeitgeber müssen Sie eine SIPSI-Meldung an die Dreets des Ortes übermitteln, an dem Sie die Dienstleistung erbringen werden.
Die Preise sind ohne Mehrwertsteuer angegeben.
Nein, in Frankreich betrifft die Entsendungserklärung, die an die Arbeitsaufsichtsbehörde geschickt wird, nur Angestellte, es besteht keine Verpflichtung, einen Entsendungsbeauftragten in Frankreich zu benennen.
Jedes Transportunternehmen muss eine SIPSI-Erklärung vorlegen, die für die Entsendung von Arbeitnehmern in Frankreich obligatorisch ist.
In diesem Fall muss der Arbeitgeber für jeden Kunden eine eigene SIPSI-Meldung ausfüllen. Es ist nicht möglich, mehrere Kunden in derselben Meldung zu melden.
Wenn Ihre Mitarbeiter an mehreren verschiedenen Projektstandorten arbeiten müssen, der Kunde aber derselbe bleibt, fügen Sie einfach die Adressen der Projektstandorte hinzu.
Wenn ein Entsendungsauftrag erteilt wird, muss ein Enddatum angegeben werden. Dieses Datum gibt also das Ende der Entsendung an, aber im Falle einer Verlängerung ist es notwendig, einen neuen Auftrag zu erteilen oder diesen Auftrag zu erneuern, wenn er dieselben Arbeitnehmer betrifft.
Für das Baugewerbe und öffentliche Arbeiten, die Industrie und den tertiären Sektor:
Die voraussichtliche Dauer der Entsendung darf 24 Monate nicht überschreiten. Über diese Dauer hinaus ist eine Sondervereinbarung erforderlich.
Für den Verkehrssektor:
Die voraussichtliche Dauer der Entsendung darf 6 Monate nicht überschreiten. Bei einer längeren Dauer muss der Auftrag in Ihrem Kundenkonto erneuert werden.
Der Auftraggeber oder Vertragspartner muss sich vor Beginn der Entsendung vergewissern, dass der Dienstleistungserbringer, mit dem er einen direkten Vertrag geschlossen hat und der Arbeitnehmer nach Frankreich entsendet, seinen vorbereitenden Entsendungsverpflichtungen nachgekommen ist: Übermittlung einer Entsendungserklärung an die französische Arbeitsaufsichtsbehörde und Benennung eines Vertreters in Frankreich.
Ein Arbeitgeber muss einen der vier Fälle erfüllen, um auf das System der Auslandsentsendung zurückgreifen zu können:
Erfüllung eines Dienstleistungsvertrags;
Unternehmens- oder konzerninterne Mobilität (nicht gewinnorientierter Verleih von grenzüberschreitenden Arbeitskräften);
die Durchführung eines Personalverleihvertrags zwischen einer ausländischen Zeitarbeitsfirma und einem entleihenden Unternehmen in Frankreich;
Seit dem 7. September 2018, dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes Nr. 2018-771 vom 5. September 2018 zur freien Wahl der beruflichen Zukunft, ist die Entsendung von Arbeitnehmern auf eigene Rechnung des Arbeitgebers von der Meldepflicht befreit.
Die folgenden Dokumente müssen am Arbeitsplatz des entsandten Arbeitnehmers oder an einem Ort aufbewahrt werden, der für den vom Arbeitgeber benannten Vertreter zugänglich ist:
SIPSI-Erklärung
Kopie der Benennung des Vertreters in Frankreich
Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger, wenn der Arbeitgeber seinen Sitz außerhalb der EU hat
Arbeitsvertrag
Lohnabrechnungen jedes entsandten Arbeitnehmers oder ein gleichwertiges Dokument
Arbeitszeitnachweis für jeden Arbeitstag
Anmeldeformular für die Sozialversicherung des entsandten Mitarbeiters in Frankreich
Ärztliches Attest aus dem Herkunftsland
Wenn ein ausländisches Unternehmen einen oder mehrere Arbeitnehmer nach Frankreich entsendet, ist es verpflichtet, einen französischen Vertreter in Frankreich zu benennen. Dieser Vertreter ist während des gesamten Entsendungszeitraums und insbesondere während der Kontrollen für die Verbindung zwischen dem Unternehmen und den französischen Behörden wie der Arbeitsaufsichtsbehörde, den Polizeidienststellen und der Gendarmerie Nationale sowie den Steuer- und Zollbehörden zuständig.
You are an employer and are authorized to post an employee if you comply with these conditions:
Individual and collective freedoms;
Discrimination and professional gender equality; Protection of maternity;
Exercise of the right to strike;
Hours of work, holidays, annual paid vacation, family-related leave;
Minimum wage: including increased rates of pay for overtime;
Health and safety in the workplace, minimum employment age, prohibition of child labor;
Conditions for contributing to leave and bad weather funds;
Illegal work (the provisions of the Labor Code against. Illegal work will apply for you as they do to companies established in France)
The posting of workers is a common practice in the European Union (EU), enabling companies tosend their employees to work temporarily in another member country
In order to take account of the specific features inherent in posting for road transport services, specific rules have been put in place since the
Since 2 February 2022, the new regulations on the posting of lorry drivers have been in force, as indicated when they were published in the
Möchten Sie mehr über unsere Angebote erfahren?