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Entsendung von Arbeitnehmern in Frankreich in der Veranstaltungsbranche

Entdecken Sie die anderen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern in Frankreich

Dank ihrer Erfahrung und ihres Know-hows hat die ASD Group eine Online-Plattform speziell für die Entsendung von Arbeitnehmern geschaffen: So Posting Worker. Diese Online-Schnittstelle wurde speziell entwickelt, um Ihnen zu ermöglichen, alle Ihre Aufträge und Dokumente auf einer einzigen Plattform zu verwalten.

Bitte beachten Sie, dass für die Entsendung von Künstlern und Schauspielern u. a. aus dem Showbusiness besondere Regelungen gelten. Wenn Sie diese für weniger als 3 Monate innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten in Frankreich arbeiten lassen möchten, müssen Sie keine Entsendungserklärungen erstellen oder einen Vertreter in Frankreich benennen.

Im Übrigen gelten für die Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich folgende Verpflichtungen:
– Die SIPSI-Entsendeerklärung: Dieses Dokument enthält alle Informationen über den entsandten Arbeitnehmer sowie die Angaben zu Ihrem Vertreter in Frankreich. Sie können dieses Dokument direkt in Ihrem persönlichen Konto auf So Posting Worker ausfüllen. Keine Chance, einen Fehler zu machen: Unsere Berater werden Ihnen helfen, wenn Sie sie brauchen.
– Die Ernennung eines Vertreters in Frankreich: Er wird Ihre Verbindung zur französischen Verwaltung sein und Ihre Dokumente bereithalten.

Sie wissen nicht, an wen Sie sich für diese Dienstleistung wenden sollen? Posting Worker kann Sie ganz einfach vertreten, und unsere Online-Plattform ermöglicht es Ihnen, alle Ihre Dokumente zu speichern. Außerdem sprechen unsere Berater Englisch, Portugiesisch, Deutsch, Rumänisch, Tschechisch, Arabisch, Spanisch, Italienisch, Bulgarisch, Polnisch und Französisch. Das ist ideal für den Fall einer Inspektion!

Sie haben Fragen zur Entsendung von Arbeitnehmern in Frankreich? Die ASD SPW beantwortet sie für Sie!

Nein, das ist nicht erforderlich, aber es wird empfohlen, dass der Arbeitnehmer einen gültigen Personalausweis besitzt.

Nein. Sie sind nur dann verpflichtet, die Dokumente ins Französische zu übersetzen, wenn dies von der französischen Arbeitsaufsichtsbehörde verlangt wird.

Wenn die SIPSI bereits erstellt wurde: ja, dann müssen Sie einen Zuschlag von 13,20 € pro Erklärung zahlen. Wenn die SIPSI noch nicht vorbereitet wurde: nein, es ist kein Zuschlag zu zahlen.

Um Ihre Bestellung abzuschließen, bieten wir Ihnen verschiedene Zahlungsmittel an, die Ihren Wünschen entsprechen:

  • Bankkarte
  • PayPal
  • Banküberweisung

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