Willkommen auf der neuen ASD SPW-Plattform! Weitere Informationen

Entdecken Sie unseren Tarifplan, der perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist

ASD SPW ist in einer einzigen Paketoption erhältlich

Entdecken Sie unsere Dienstleistungen

DIENSTLEISTUNGTARIF
(Die Preise sind ohne Mehrwertsteuer angegeben)
DETAILLIERT
VERTRETUNG

3000€

nach Mission

400€

Speicherung von Dokumenten pro entsandtem Mitarbeiter



ASD SPW kann die folgenden Dokumente speichern:
- Formular A1 (innerhalb und außerhalb der EU).
- Arbeitsvertrag (zweisprachig, wenn möglich)
- ärztliches Attest (falls erforderlich)
- Foto (wenn BTP-Karte)
- SIPSI-Erklärung
- Personalausweis und/oder Reisepass (wenn der entsandte Arbeitnehmer ein EU-Bürger ist)
- Personalausweis und/oder Reisepass und Arbeitserlaubnis (wenn der entsandte Arbeitnehmer kein EU-Bürger ist)

600€

Verwaltungsgebühren pro entsandtem Mitarbeiter und Monat

SIPSI-ERKLÄRUNG

4200€

Erstellung der SIPSI-Erklärung pro entsandtem Arbeitnehmer

BTP-KARTE (französischer Berufsausweis für Bauarbeiter)

5400€

Ausstellung der BTP-Karte pro entsandtem Arbeitnehmer

INFORMATIONSDOKUMENTE

1000€

nach anderen Sprachen als Französisch

Zusätzliche Kosten

ZUSATZKOSTENTARIF
(Die Preise sind ohne Mehrwertsteuer angegeben)
DETAILLIERT
ZUSÄTZLICHER ANGESTELLTER

Variable

Pro laufendem Auftrag auf derselben Preisbasis und zu denselben Bedingungen, wie sie zu Beginn des Auftrags für die ursprünglichen Beschäftigten gewählt wurden.

DOKUMENTÄNDERUNG

1800€

pro Änderung und pro laufendem Auftrag



Änderung der Dokumente für den laufenden Auftrag (Personalausweis, Reisepass, Baustelle usw.) und der SIPSI-Meldung nach der endgültigen Bestätigung durch den Kunden zu Beginn des Auftrags. Jede Änderung der BTP-Karte, wie das Hinzufügen einer Baustelle oder die Reaktivierung der Karte, wird ebenfalls berechnet. Seit dem 1. April 2024 ist die BTP-Karte nun für 5 Jahre gültig.
ASSISTANZ

19500€*

im Rahmen einer Inspektion durch die Behörden


Unterstützung durch ASD Group (als Vertreter) im Falle einer Inspektion durch die französische Arbeitsinspektion während einer laufenden Mission. Der Service umfasst die Verbindung zwischen dem Kunden und der französischen Arbeitsinspektion sowie den Empfang und die Übermittlung von Dokumenten. Unterstützung ist auch für eine abgeschlossene Mission verfügbar, mit der Möglichkeit, Dokumentenkontrollen für 2 Jahre nach Abschluss der Mission durchzuführen.
*Dieser Preis basiert auf mindestens 2 Stunden, also 390,00 € ohne Mehrwertsteuer.

und/oder

im Rahmen der Unterstützung bei der Nutzung der Plattform
Wir bieten dedizierten Support, um Ihnen zu helfen, die Plattform ASD SPW zu navigieren, insbesondere bei spezifischen Aufgaben wie der Verwaltung von Formularen, dem Hochladen von Dokumenten und anderen Funktionen. Unser Team steht zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie während des gesamten Prozesses zu unterstützen, damit Sie die Plattform reibungslos und effizient nutzen können. Zögern Sie nicht, uns für weitere Details zu kontaktieren.
*Dieser Preis basiert auf mindestens einer Stunde.

keine Verwaltungsgebühren, sondern nur die oben genannten Dienstleistungen

  • Erstellen Sie Ihr Konto selbst und melden Sie sich an
  • Füllen Sie Ihre persönlichen Daten aus
  • Sie wählen die folgenden Dienstleistungen aus, die Sie benötigen
  • Gehen Sie zu Ihrem persönlichen Dashboard

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Häufig gestellte Fragen

Einfache Zahlung

Sie haben Fragen zu den SIPSI-Erklärungen? Lassen Sie sie sich von der ASD SPW beantworten!

Nein, SIPSI erlaubt Ihnen nicht, diese Formalität zu erledigen, da es nicht notwendig ist, eine Meldung bei der französischen Arbeitsaufsichtsbehörde abzugeben, um entsandtes Personal außerhalb Frankreichs zu entsenden. Wir raten Ihnen jedoch, sich einerseits über die erforderlichen Verfahren im Gastland zu informieren (wenden Sie sich an die zuständigen Behörden) und andererseits bei Ihrer Sozialversicherungsanstalt für die Aufrechterhaltung der Zugehörigkeit zur französischen Sozialversicherung (http://www.cleiss.fr/reglements/a1.html).

Ein Grenzgänger darf auf keinen Fall mit einem entsandten Arbeitnehmer verwechselt werden. Das bedeutet, dass der Grenzgänger dem Arbeitsrecht des Landes unterliegt, in dem der Arbeitsvertrag ausgeführt wird. Um den Status eines Grenzgängers zu erhalten, muss sich der Wohnsitz des Arbeitnehmers grundsätzlich in einer Grenzzone befinden, die im Allgemeinen weniger als 30 Kilometer von der Grenze entfernt ist.

Wenn die Buchung im Zusammenhang mit einem Vorgang auf eigene Rechnung erfolgt, sollten Sie das Feld nicht leer lassen, sondern mit Ihren eigenen Angaben ausfüllen.

Ja. Im Falle einer Änderung berechnen wir 12 € pro Erklärung. Diese Kosten sind nicht im Gesamtbetrag Ihrer ursprünglichen Bestellung enthalten.

In der Erklärung müssen Sie das Kästchen „Privatperson“ ankreuzen.

Nein, in Frankreich betrifft die Entsendungserklärung, die an die Arbeitsaufsichtsbehörde geschickt wird, nur Angestellte.

Die Übermittlung einer Entsendungserklärung oder -bescheinigung über SIPSI ist obligatorisch, unabhängig vom Sektor, der Art oder der Dauer der Entsendung. Der SIPSI-Dienst ist seit dem 1. Oktober 2016 (1. Januar 2017 für den Verkehrssektor) das einzige Mittel zur Übermittlung der Entsendungserklärung oder -bescheinigung. Erklärungen, die per E-Mail, Post oder Fax übermittelt werden, sind nicht zulässig. Das Fehlen einer Entsendeerklärung zieht hohe Geldstrafen nach sich und birgt das Risiko, dass Ihr Dienst im Falle einer Kontrolle ausgesetzt wird.

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