Welche Fahrzeugkategorien sind betroffen?
Fahrzeuge werden in 6 Kategorien unterteilt, die durch den Erlass vom 21. Juni 2016 (auf Französisch) definiert sind, basierend auf Fahrzeugtyp (PKW, Motorräder/Roller, Nutzfahrzeuge und Lkw), Motor und Schadstoffemissionen gemäß der europäischen Norm. Elektrofahrzeuge profitieren von einer speziellen „Null-Emission-Motor“-Klasse.
Die Klassifikation des Fahrzeugs gilt für die gesamte Zeit, in der es auf der Straße ist. Die am meisten verschmutzenden Fahrzeuge sind nicht klassifiziert und können keinen Crit’Air-Aufkleber erhalten. Die Klassifikationstabellen sind auf der Website des Ministeriums für ökologischen Wandel und Solidarität (auf Französisch) verfügbar.
Welche Verkehrszone ist betroffen?
Der Crit’Air-Aufkleber bevorzugt die am wenigsten verschmutzenden Fahrzeuge. In dauerhaft eingeschränkten Verkehrsbereichen (ZCR), in der Regel in Stadtzentren, wird der Crit’Air-Aufkleber, der an der Windschutzscheibe angebracht wird, für das Fahren unerlässlich und muss einer autorisierten Kategorie entsprechen. Dies gilt für Grenoble, Lille, Lyon und Villeurbanne, Toulouse, Straßburg und Paris.
Es gibt auch Luftschutzgebiete (ZPA), die vorübergehend bei sehr hohen Luftverschmutzungswerten oder sehr heißem Wetter eingerichtet werden. Diese Maßnahmen werden oft einen Tag vorher bekannt gegeben, und Fahrzeuge in den am stärksten verschmutzenden Crit’Air-Kategorien dürfen die Straßen nicht befahren.
Welche Strafen gibt es?
Wenn du keinen Crit’Air-Aufkleber hast und in einer eingeschränkten Verkehrszone oder einem Luftschutzgebiet fährst, kannst du mit einer Geldstrafe von bis zu 135 € belegt und dein Fahrzeug stillgelegt werden.
Du kannst den Crit’Air-Aufkleber über unsere ASD SPW-Plattform kaufen. Er wird dir innerhalb von 3 bis 5 Tagen per Post zugeschickt.