Das Macron-Gesetz hat eine Reihe von Verpflichtungen für Unternehmen eingeführt, die außerhalb Frankreichs ansässig sind und Mitarbeiter nach Frankreich entsenden. Inspektionen nehmen in den Bereichen Straßengüterverkehr und Personenbeförderung sowie im Binnenwassertransport zu.
Um das Macron-Gesetz einzuhalten und Sanktionen zu vermeiden, ist es zwingend erforderlich, einen Vertreter in Frankreich zu benennen. Dieser stellt den Kontakt zwischen Ihrem Mitarbeiter und den französischen Behörden her und unterstützt Sie bei der Erstellung Ihrer Vorabanmeldung zur Entsendung (SIPSI), in der die Bedingungen der Entsendung festgelegt werden. Zudem ermöglicht er die Aufbewahrung Ihrer Dokumente, da das Macron-Gesetz vorschreibt, dass sämtliche mit der Entsendung zusammenhängenden Dokumente für einen Zeitraum von 18 Monaten nach Ende der Entsendung für die französischen Behörden einsehbar sein müssen.
ASD SPW bietet Ihnen einen umfassenden Service für Ihre Entsendungsverfahren, einschließlich der gesetzlichen Vertretung durch eine Ansprechperson, die Ihre Sprache spricht und Ihnen den Austausch mit den französischen Behörden erleichtert.
Sind Sie ein Transportunternehmer?
In einigen französischen Städten ist eine Umweltplakette, die sogenannte Crit’Air-Vignette, verpflichtend. Um Bußgelder zu vermeiden, übernimmt der Onlinedienst So Posting Worker by ASD für Sie die Verwaltungsformalitäten zur Beschaffung dieser Plakette für Ihre Lkw und ausländischen Fahrzeuge.
ASD SPW ist ein Online-Dienst, mit dem Sie Ihre Unterlagen verwalten und Ihre Dokumente direkt in Ihrem persönlichen Online-Bereich speichern können – auf einer speziell für die Entsendung konzipierten Plattform.
Unsere Experten unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten und übernehmen für Sie sämtliche administrativen Verfahren von A bis Z. Zögern Sie nicht, sie für weitere Informationen zu kontaktieren.
Erfahren Sie auf dieser Seite mehr über alle Anforderungen für die Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich im Transportsektor.