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Formular A1 für die Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich Weitere Informationen

Entsendung im Bau- und Tiefbauwesen: Kennen Sie alle Ihre Verpflichtungen?

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In Frankreich muss ein Mitarbeiter, der von einem Unternehmen außerhalb Frankreichs im Bausektor entsendet wird, im Besitz seiner Berufsidentifikationskarte sein. Das gleiche gilt seit dem 1. Oktober 2017 für einen Mitarbeiter eines französischen Unternehmens.

Die BTP (Bâtiment et Travaux publics – Bau- und öffentliche Arbeiten) Karte wurde im Rahmen des Plans zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung eingeführt, mit dem Ziel, mögliche Betrugsfälle auf Baustellen zu verhindern. Ab sofort müssen bei einer Inspektion durch die französischen Behörden auf einer Baustelle alle Arbeiter ihre individuelle BTP-Karte vorzeigen.

Es ist zu beachten, dass im Falle einer Unregelmäßigkeit oder wenn die BTP-Karte eines oder mehrerer Mitarbeiter nicht vorgelegt wird, das Unternehmen mit einer Geldstrafe von 2.000 € pro Mitarbeiter und Verstoß belegt wird und 4.000 € bei einem wiederholten Verstoß.

Welche Informationen sollten auf der BTP-Karte erscheinen?

Die Berufsidentifikationskarte des Arbeitnehmers ist eine individuelle Karte, auf der folgende Informationen erscheinen:

  • Das Passfoto des Arbeitnehmers;
  • Ein QR-Code mit allen Informationen des Arbeitgebers, der vom Inspektor gescannt wird;
  • Die persönlichen Angaben des Arbeitnehmers: Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Arbeitgeber und Status (entsandter Mitarbeiter, Zeitarbeiter oder Angestellter).

Welche Schritte muss ich unternehmen, um meine BTP-Karte zu erhalten?

Der Antrag kann nur online durch das Unternehmen gestellt werden. ASD Group hat ASD SPW entwickelt, einen Online-Service, der diese Formalität vereinfacht. Wir können beliebig viele BTP-Karten beantragen und diese innerhalb weniger Tage direkt an Sie liefern. Bestellen Sie jetzt über unseren E-Shop.

Für weitere Informationen zur Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich im Bausektor klicken Sie hier.

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