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Formular A1 für die Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich Weitere Informationen

Entsendung ausländischer Mitarbeiter nach Spanien

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Entsendung von Arbeitnehmern

Die europäische Gesetzgebung legt eine Reihe von Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entsendung und den Arbeitsbedingungen von entsandten Arbeitnehmern fest. Die Rechte der entsandten Mitarbeiter sind geschützt, und der Arbeitgeber muss die Gesetze des Ziellandes (Bezahlung, Arbeitszeiten, Urlaub, etc.) einhalten. Viele Branchen sind von der Entsendung betroffen: Bauwesen, Transport, Veranstaltungen, Handel, Landwirtschaft, Zeitarbeit usw. Bevor Sie Ihre Mitarbeiter für einen kurzen Einsatz in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, stellen Sie sicher, dass Sie die Gesetzgebung einhalten. Die Entsendungsdauer darf zwei Jahre nicht überschreiten, mit einer Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung.

Entsendung von Arbeitnehmern nach Spanien

Die Regeln zur Entsendung in Spanien wurden durch das königliche Gesetzesdekret 9/2017 vom 26. Mai 2017 (in Spanisch) aktualisiert.

Das Unternehmen, das einen oder mehrere Mitarbeiter entsendet, muss die folgenden Verpflichtungen erfüllen:

  • Die Entsendung vor Inkrafttreten bei den Behörden anmelden und einen Vertreter auf spanischem Gebiet benennen.
  • Alle Dokumente im Zusammenhang mit der Entsendung (Lohnabrechnungen, Arbeitszeitnachweise, Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis) aufbewahren, da diese Dokumente von den spanischen Behörden überprüft werden können. Alle diese Dokumente müssen ins Spanische übersetzt werden.
  • Gesundheitsprobleme von Mitarbeitern während der Entsendung den Behörden melden.

Strafen bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen im Rahmen von Entsendungen

Im Falle von Betrug und Nichteinhaltung der Gesetzgebung haften Arbeitgeber für hohe Strafen, wie sie im Artikel 10 (in Spanisch) des königlichen Gesetzesdekrets vom 4. August festgelegt sind.

ASD SPW bietet Unterstützung zur Vereinfachung Ihrer Entsendeverfahren.

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