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Formular A1 für die Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich Weitere Informationen

Entsende deine Mitarbeiter ins Ausland im Bereich Bau- und Tiefbau

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Die Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmern

Die Verpflichtungen variieren von Land zu Land, aber die Sozialgesetze des Entsendelandes müssen eingehalten werden (Arbeitszeiten, Mindestlohn usw.), während die Sozialversicherungsbeiträge im Ursprungsland weiterhin zu zahlen sind.
In Frankreich muss die SIPSI-Voranmeldung ausgefüllt werden, und ein Vertreter muss ernannt werden, um zwischen den Behörden und dem Unternehmen zu vermitteln, unabhängig vom Tätigkeitsbereich.
In Italien muss ebenfalls eine Voranmeldung (Distacco Transnazionale) und die Ernennung eines lokalen Vertreters erfolgen.

Verfahren zur Entsendung von Arbeitnehmern im Bau- und öffentlichen Sektor

In Frankreich muss jeder Arbeitnehmer, einschließlich der von ausländischen Unternehmen entsandten, eine BTP-Karte (französische Identitätskarte für Arbeitnehmer im Bau- und öffentlichen Sektor) besitzen. Diese obligatorische berufliche Identifikationskarte muss vom Arbeitnehmer mitgeführt werden und kann jederzeit von den Behörden überprüft werden.
Die Mitarbeiter auf Baustellen müssen zudem durch ein Informationsdokument in ihrer Muttersprache über ihre Rechte informiert werden, und die Hauptinformationen des Unternehmens müssen am Arbeitsplatz deutlich sichtbar ausgehängt werden.

Strafen für die Entsendung ausländischer Arbeitnehmer

Die Nichteinhaltung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entsendung ausländischer Arbeitnehmer kann schwerwiegende Strafen nach sich ziehen.
In Frankreich haften Unternehmen, deren Mitarbeiter keine BTP-Karte besitzen, mit einer Geldstrafe von 4.000 € pro Mitarbeiter, die bei Wiederholung der Straftat auf 8.000 € ansteigt. Geldstrafen reichen von 4.000 € bis 500.000 €, wenn die Arbeitnehmer ihren Status nicht deklarieren oder wenn die Erklärung Fehler enthält.
In Italien wird eine Geldstrafe von 150 € bis 500 € verhängt, wenn Arbeitnehmer nicht deklariert werden. Im Falle einer fehlenden Vertretung muss eine Strafe von 2.000 € bis 6.000 € gezahlt werden.

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